| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 115/08 |
| Urteil vom: |
05.02.2009 |
| Schlagworte: |
Mietwagenkosten, Erkundigungspflicht, Schwacke-Mietpreisspiegel, Unfallersatztarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen |
| Urteilsbeschreibung: |
Vorinstanz: 425 C 4392/08 AG Dortmund
Die Parteien streiten in zweiter Instanz über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.
Die Klage hat in vollem Umfang Erfolg.
Die Klägerin ist nach Einschätzung des Gerichtes aktivlegitimiert und somit berechtigt, die gewährten Sicherheiten in Anspruch zu nehmen.
Zur Ermittlung des erstattungsfähigen Mietzinses bedient sich das Landgericht der Schwacke-Liste. Der in Rechnung gestellte Betrag ist im Rahmen des Normaltarifes und somit nicht zu beanstanden. |
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