| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 130/08 |
| Urteil vom: |
15.04.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufklärungspflichten Vermieter |
| Urteilsbeschreibung: |
Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des AG Dortmund.
In Rechnung gestellte Mietwagenkosten sind nicht überteuert.
Vergleich mit Schwacke maßgeblich.
Fraunhofer-Betrag bei 40% davon.
Nebenkosten fehlen.
Geringe Anzahl der Abfragen.
Mittelständische Unternehmen zu wenig berücksichtigt.
Kein Verstoß gegen Aufklärungspflicht, da Tarif nicht überteuert.
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