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Urteilesammlung - Suchergebnis im Detail

   
Ergebnis:
Gericht: LG Dortmund
Aktenzeichen: 4 S 72/09
Urteil vom: 05.11.2009
Schlagworte: Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug
Zustellung/Abholung
Urteilsbeschreibung: Die Schätzung des erforderlichen Aufwands erfolgt mittels Schwacke 2007.
Fraunhofer ist aus verschiedenen Gründen keine geeignete Schätzgrundlage.
Insbesondere ist es nicht geboten, gar noch eine dritte Schätzbasis in Höhe etwa des Mittelwertes zwischen dem Schwacke-Automietpreisspiegel und der Tabelle des Fraunhofer IAO einzuführen.
Auch die Tatsache, dass in Verfahren oft günstigere im Internet recherchierte Angebote vorgelegt werden, begründen keine Zweifel an der Rechtsprechung. Die Kammer legt bei ihrer Schätzung das arithmetische Mittel zugrunde. Dies beinhaltet zwangsläufig, dass es auch günstigere Preise geben kann.
Auch bei einer späteren Anmietung ist der Aufschlag für unfallersatzbedingte Mehrleistungen gerechtfertigt, z.B. wegen Vorfinanzierung.
Download des Urteils:als PDF HIER KLICKEN
 
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