| Gericht: |
LG Bonn
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| Aktenzeichen: |
18 O 10/09 |
| Urteil vom: |
25.05.09 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, 24h Dienst Zustellung/Abholung, 2Fahrer, Winterreifen |
| Urteilsbeschreibung: |
Für die Schwacke-Liste spricht vor allem die Anzahl der Befragungen, die Erhebung auch in der regionalen Tiefe und die Erfassung auch der Nebenkosten. Sie dürfte ein recht realistisches Bild bieten.
Schwacke ist entgegen Fraunhofer nicht so sehr auf Internet fokussiert.
Verweise auf die Entscheidungen des OLG Köln 24 U 6/08 vom 3.3.09, 2 U 102/08 vom 11.2.09 sowie Beschluss 13 U 6-09 vom 20.4.09.
Das Gericht verkennt nicht, dass Fraunhofer aufgrund anonymer Befragung zunächst vorzugswürdig erscheint.
Fraunhofer-Nachteile jedoch: PLZ-Vergröberung, wenig Streuung bei den Befragten, Internetlastigkeit, Vorbuchungsfrist, keine Nebenkosten -> Fraunhofer keine geeignete Schätzgrundlage für Mietwagenkosten.
Weiter wurden Nebenkosten und ein Pauschalaufschlag wegen typischerweise erbrachter Mehrleistungen bei Vermietung nach Unfällen (Ausnahmen siehe Datei) zugesprochen.
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