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Gericht: OLG Celle
Aktenzeichen: 14 U 63/09
Urteil vom: 30.09.2009
Schlagworte: Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug
Insassenversicherung
Urteilsbeschreibung: 1. Bei der Berechung des Ersatzanspruchs für die unfallbedingt erforderlich gewordene Nutzung eines Mietwagens kann im Rahmen des Vorteilsausgleichs für ersparte Eigenaufwendungen ein
pauschaler Abzug von 5 % der Mietwagenkosten angemessen sein.

2. Im Rahmen der Schadensschätzung kann - je nach Umständen des Falles - die Wertminderung eines verunfallten Pkw auch nach der Methode Ruhkopf/Sahm ermittelt werden.

3. Der durch einen fremdverschuldeten Unfall geschädigte KfzEigentümer kann bei Inanspruchnahme eines Mietwagens die Aufwendungen für eine der Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung entsprechende Haftungsfreistellung (hier: CDW = Collision Damage Waiver - Gebühr) grundsätzlich insoweit ersetzt verlangen, als er während der Mietzeit einem erhöhten wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt war.

4. Die Gebühr für eine Insassenunfallversicherung PAI (= Personal Accident Insurance) ist nur ersatzfähig, wenn dem Geschädigten vor dem Unfall ein entsprechender Versicherungsschutz zur Verfügung stand.
Download des Urteils:als PDF HIER KLICKEN
 
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