| Gericht: |
LG Dortmund
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| Aktenzeichen: |
4 S 47/09 |
| Urteil vom: |
25.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG 2Fahrer, Winterreifen |
| Urteilsbeschreibung: |
Berufung der Klägerin begründet.
Kein Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz, da nur die Mietwagenforderung durchgesetzt werden soll, keine fremden Rechtsangelegenheiten.
Schätzung mit Schwacke im Ermessensspielraum. Neidhardt/Kremer kritisieren Fraunhofer-Studie, Nähe zur Versicherungswirtschaft, geringer Umfang, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist,...
Vergleich der Fraunhofer-Werte mit Endpreisen nicht gerechtfertigt.
Insbesondere ist eine Mittelwertbildung zwischen den Listen nicht angezeigt.
Internet nicht üblich, in Verfahren eingebrachte Ausdrucke zeigen nur, dass es eine Bandbreite gibt, die Schwacke gut abbildet, da dort aquch niedrige Werte enthalten sind.
20% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen.
Nebenkosten sind zu erstatten.
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