| Gericht: |
LG Dortmund
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| Aktenzeichen: |
4 S 45/09 |
| Urteil vom: |
25.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug, Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG Zustellung/Abholung |
| Urteilsbeschreibung: |
Sammenklage von insgesamt fünf Vermietfällen aus abgetretenem Recht:
- Schwacke ist weiterhin eine geeignete Schätzgrundlage, auch wenn andere Gerichte das anders sehen.
- Gegen Fraunhofer spricht vor allem das kleine Marktsegment, Interneterhebung bei nur 6 Anbietern, Internetabfrage auch in Ballungsräumen nicht üblich, Erhebungsumfang nicht ausreichend/PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist unterstellt.
- Die Fraunhofer-Werte werden zudem immer wieder mit Endpreisen verglichen. FRaunhofer hat Nebenkosten aber garnicht erhoben. Nur die Vollkasko ist mit erheblichem Selbstbehalt inklusive.
- Insbeondere ist keine dritte Schätzgrundlage durch den Mittelwert Schwacke/Fraunhofer geboten.
- Günstigere Internetwerte sind kein Argument, da einer statistischen Größe niedrigere und höhere Werte zugrunde liegen (Bandbreite). Der Kunde muss nicht auf den günstigsten verfügbaren, sondern auf einen angemessenen Preis achten.
- Aufschlag pauschal 20% wegen unfallbedingter Mehrleistungen angemessen.
- Nebenkosten sind zuzusprechen. |
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