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Urteilesammlung - Suchergebnis im Detail

   
Ergebnis:
Gericht: LG Dortmund
Aktenzeichen: 4 S 45/09
Urteil vom: 25.11.2009
Schlagworte: Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug, Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG
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Urteilsbeschreibung: Sammenklage von insgesamt fünf Vermietfällen aus abgetretenem Recht:

- Schwacke ist weiterhin eine geeignete Schätzgrundlage, auch wenn andere Gerichte das anders sehen.

- Gegen Fraunhofer spricht vor allem das kleine Marktsegment, Interneterhebung bei nur 6 Anbietern, Internetabfrage auch in Ballungsräumen nicht üblich, Erhebungsumfang nicht ausreichend/PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist unterstellt.

- Die Fraunhofer-Werte werden zudem immer wieder mit Endpreisen verglichen. FRaunhofer hat Nebenkosten aber garnicht erhoben. Nur die Vollkasko ist mit erheblichem Selbstbehalt inklusive.

- Insbeondere ist keine dritte Schätzgrundlage durch den Mittelwert Schwacke/Fraunhofer geboten.

- Günstigere Internetwerte sind kein Argument, da einer statistischen Größe niedrigere und höhere Werte zugrunde liegen (Bandbreite). Der Kunde muss nicht auf den günstigsten verfügbaren, sondern auf einen angemessenen Preis achten.

- Aufschlag pauschal 20% wegen unfallbedingter Mehrleistungen angemessen.

- Nebenkosten sind zuzusprechen.
Download des Urteils:als PDF HIER KLICKEN
 
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