| Gericht: |
LG Dortmund
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| Aktenzeichen: |
4 S 46/09 |
| Urteil vom: |
25.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug Zustellung/Abholung, 2Fahrer |
| Urteilsbeschreibung: |
Die Berufung der Klägerin ist begründet.
Schätzung mit Schwacke im Ermessensspielraum. Neidhardt/Kremer kritisieren Fraunhofer-Studie, Nähe zur Versicherungswirtschaft, geringer Umfang, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist,...
Vergleich der Fraunhofer-Werte mit Endpreisen nicht gerechtfertigt. Insbesondere ist eine Mittelwertbildung zwischen den Listen nicht angezeigt.
Internet nicht üblich, in Verfahren eingebrachte Ausdrucke zeigen nur, dass es eine Bandbreite gibt, die Schwacke gut abbildet, da dort aquch niedrige Werte enthalten sind.
Ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif entspricht dem erforderlichen Betrag bei der Vermietung nach Unfällen, unabhängig von einer Eil- oder Notsituation des Geschädigten. Deshalb 20% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen.
Nebenkosten sind zu erstatten.
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