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Ergebnis:
Gericht: LG Bonn
Aktenzeichen: 7 O 248/09
Urteil vom: 04.03.2010
Schlagworte: Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Direktvermittlung, Haftungsreduzierung
Zustellung/Abholung, 2Fahrer, Winterreifen
Urteilsbeschreibung: Schätzung nach Modus aus Schwacke 2008.
Fraunhofer nicht vorzugswürdig, PLZ-Vergröberung, Internetangebote, nur sechs Anbieter, Nebenkosten unberücksichtigt.
Ist kein Modus-Tarif bei Schwacke angegeben, ist auf das arithmetische Mittel abzustellen.
Gutachten Zinn ist nicht aussagekräftig, PLZ-Vergröberung.
Prüfung nur von konkreten, einzelfallbezogenen Einwendungen gegen die Eignung von Schätzgrundlagen; Hinweis auf einzelne günstigere Angebote nicht konkret.
Aufschlag i.H.v. 20 % als UE-Tarif bei unfallbedingten, dargelegten Zusatzleistungen zu erstatten (Eil-/Notsituation: Anmietung an Unfalltag oder Folgetag); ansonsten nur wenn kein günstigerer Tarif zugänglich war (Beweislast bei Geschädigtem).
Kosten für Vollkaskoversicherung, Winterreifen, Zustellung / Abholung, Zusatzfahrer zu erstatten.
Download des Urteils:als PDF HIER KLICKEN
 
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