| Gericht: |
LG Bonn
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| Aktenzeichen: |
13 O 287/09 (erstinstanzliches Urteil) |
| Urteil vom: |
23.03.2010 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, 24h Dienst Zustellung/Abholung, 2Fahrer |
| Urteilsbeschreibung: |
Schätzung nach Modus aus Schwacke 2008.
Fraunhofer nicht vorzugswürdig (trotz fehlender Anonymität Schwackes), PLZ-Vergröberung, Internetangebote, Vorbuchungsfrist.
Preissteigerungen von Schwacke 2003 zu 2008 nicht ersichtlich.
Aufschlag i.H.v. 20 % als UE-Tarif bei unfallbedingter Anmietung (Regelfall).
Ausnahmsweise kein Aufschlag, wenn dem Geschädigten ein günstigerer Tarif ohne weiteres zugänglich war (Beweislast bei Schädiger).
Ausnahmsweise kein Aufschlag, wenn keine Eil-/Notsituation vorlag (Anmietung erst zwei Tage nach Unfall) und der Geschädigte seiner dann einschlägigen Erkundigungspflicht nicht nachgekommen ist.
Kosten für Haftungsbefreiung/-reduzierung, Zusatzfahrer, Zustellung / Abholung, Navigationsgerät, Anmietung außerhalb der Öffnungszeiten zu erstatten.
Nicht zu erstatten sind Kosten für Winterreifen, da sie gesetzlich vorgeschrieben sind. |
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