| 11. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
18 O 263/08 |
| Urteil vom: |
10.03.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung |
| Urteilsbeschreibung: |
…den Parteien bekannte Berechnungsweise des Gerichtes…
SV-Beweis im Auftrag des Gerichtes unverhältnismäßig, da mit Schwacke eine verwendbare Marktanalyse vorliegt.
Die von den Versicherern beauftragte Fraunhofer-Liste ist keine verlässliche Schätzgrundlage. In Köln ist es nur der 6. Senat der das anders sieht. Dort ging es jedoch eigentlich zum Aufschlag hin und her, dem dann zugestimmt wurde, nun allerdings auf Basis Fraunhofer. Die weiteren Begründungen können kein Maßstab sein.
Entscheidend sind die Kritikpunkte an Fraunhofer: PLZ-Vergröberung, nur 6 Anbieter, Internet, Vorbuchungsfrist, fehlende Regionalität.
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| 12. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
18 O 131/08 |
| Urteil vom: |
30.12.2008 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Mietpreisspiegel DrZinn, Haftungsreduzierung |
| Urteilsbeschreibung: |
Schätzung auf Basis Schwacke, da Beweiserhebung unverhältnismäßig und auch nur durch Befragung von Autovermietern durchführbar, was Schwacke bereits tat
Vorgelegte Internetausdrucke kein Beweis
Fraunhofer führt nicht zu verlässlicheren Schätzgrundlagen
Aber wichtiger: nur 2-stellige PLZ, nur 6 Anbieter, Internet, Vorbuchung, keine Nebenkosten
Für Schwacke spricht vor allem die große Anzahl der Befragungen
Der Auffassung des 6. Senates des OLG Köln wird deshalb nicht gefolgt, die von der Auffassung anderer OLG-Senate abweicht.
Weitere (Anm. immer wieder überall eingebrachte) Gutachten verschiedener Parteigutachter wie Klein, Zinn usw. sind weder räumlich noch sachlich geeignet, für den konkreten Fall etwas beizutragen
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| 13. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
8 S 107/09 |
| Urteil vom: |
25.08.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug, Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG |
| Urteilsbeschreibung: |
Keine Schätzug des Gerichtes auf Basis Internet-Kurzrecherche.
Schwacke 2003 ist zeitlich passend und objektiv geeignet, Fraunhofer nicht.
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| 14. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
5 S 249/08 |
| Urteil vom: |
10.07.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz |
| Urteilsbeschreibung: |
Berufungskammer
Schwacke ist vom BGH mehrfach bestätigte Schätzgrundlage, daran ändert Fraunhofer nichts und auch nicht Internetangebote einiger Vermieter.
Grundsätzlich weisen Schätzgrundlagen Ungenauigkeiten auf.
Die große Zahl der Befragungen, die PLZ-Tiefe sowie die umfassende Berücksichtigung verschiedener Preisbestandteile sprechen für Schwacke.
Fraunhofer mit überwiegend nur 6 Anbietern, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist..., dann durchgehend niedrigere Preise.
Geschädigter muss Erforderlichkeit der Erhöhung für UE beweisen, hier durch Notsituation.
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| 15. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
15 O 7/09 |
| Urteil vom: |
26.06.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Mietwagendauer, 24h Dienst Zustellung/Abholung, 2Fahrer, Winterreifen |
| Urteilsbeschreibung: |
Sammelklage vollständig zugesprochen
Von der Beklagten gegen Schwacke 2006 und 2007 vorgebrachte Bedenken teilt das Gericht nicht. Behauptete enorme Preissteigerungen sind nicht vorhanden.
Fraunhofer ist nicht ausreichend nach PLZ differenziert, von Versicherern in Auftrag gegeben (OLG Köln).
Fraunhofer überwiegend nur 6 Anbieter, mit Vorbuchungsfrist, Nebenkosten unberücksichtigt.
Dass bei Unfallersatzvermietungen vermehrte Leistungen erbracht werden, steht nicht mehr grundsätzlich in Streit (Protokoll BAV/GDV).
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| 16. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
10 O 13-09 |
| Urteil vom: |
05.06.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, 24h Dienst Zustellung/Abholung, 2Fahrer, Winterreifen |
| Urteilsbeschreibung: |
Schwacke+ (2007), Nebenkosten+ (Kasko, Zustellung, 2. Fahrer, Winterreifen), Aufschlag pauschal bei kurzfristiger Anmietung
Schwacke gibt ein recht realistisches Bild des Marktes wieder, auch wenn der Umfang der Marktteilnehmer nicht berücksichtigt wird.
Fraunhofer nur 6 Anbieter, nur 2-stellig bzgl. PLZ, Vorbuchungsfrist, keine Nebenkosten
Es wäre unangemessen den Anspruch des Klägers einerseits in Positionen für Nebenleistungen zu kürzen, welche über Schwacke liegen und andererseits in Positionen, die darunter liegen, ihn in der Höhe seiner Berechnung zu begrenzen. Hierzu wird eine Gesamtbetrachtung vorgenommen.
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| 17. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
1 O 299/08 |
| Urteil vom: |
14.08.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung Zustellung/Abholung, 2Fahrer |
| Urteilsbeschreibung: |
Beklagte behauptet, die Schwacke-Normaltarife 2007 lägen ca. 80% über den tatsächlichen Werten.
Schwacke bleibt jedoch die maßgebliche Schätzgrundlage, auch wenn der Modus nicht exakt den Durchschnittswert wiedergibt.
Schwacke berücksichtigt besser sämtliche Preisbestandteile, zumal Fraunhofer sich auf Internetpreise und Telefonanmietungen beschränkt.
Fraunhofer nicht breit gestreut, nur 2-stellige PLZ, überwiegend nur 6 Anbieter, ohne Nebenkosten, geringere Datenerfassung.
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| 18. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
10 O 124/09 |
| Urteil vom: |
31.08.09 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung Zustellung/Abholung, 2Fahrer, Winterreifen |
| Urteilsbeschreibung: |
Die Beklagte beruft sich auf auf Unterlagen Dr. Zinn, Fraunhofer, Internetangebote, Gutachten Dr. Klein und Gerichtsentscheidungen inkl. dortig erstellten Gutachten, um damit zu belegen, dass die Schwacke-Liste keine geeignete Schätzgrundlage sei.
Eine Befragung der Anbieter durch einen Sachverständigen kann wegen erheblichen Aufwands unterbleiben, da Schwacke ein solches vorweggenommen hat.
Schwacke-Modus nicht exakt, aber eine geeignete Schätzgrundlage. Pro Schwacke: Erhebungstiefe (Anm.: Vollerhebung im Vergleich zur Stichprobe Fraunhofer), Differenzierung nach 3 PLZ, Berücksichtigung sämtlicher Preisbestandteile inkl. Nebenkosten.
Fraunhofer erscheint aufgrund anonymer Erhebung zunächst vorzugswürdig (Anm.: Schwacke enthält mehr anonym erhobene Daten als Fraunhofer: weniger als 100.000 Daten bei Fraunhofer stehen ca. 30% anonyme Daten bei Schwacke, mithin eine Anzahl im Millionenbereich).
Fraunhofer aber problematisch wegen PLZ-Vergröberung, Datentiefe, Fraunhofer nur Teilerhebung, da wesentliche Daten fehlen.
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| 19. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
13 O 88/09 |
| Urteil vom: |
07.09.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG Zustellung/Abholung, 2Fahrer |
| Urteilsbeschreibung: |
Schwacke vorweggenommenes Gutachten. Das Gericht schließt sich dem BGH und OLG Köln in Bezug auf die Frage der Anerkennung von Schwacke als Schätzgrundlage an.
Insbesondere spricht nicht Fraunhofer gegen eine Verwendung von Schwacke. Entscheidend ist die PLZ-Vergröberung von Fraunhofer, die Vorbuchungsfrist, nur 6 Internetanbieter.
Behauptete enorme Preissteigerungen in Schwacke 2003 auf 2006 sind garnicht vorhanden.
Internetmarkt enthält ggf. keine konstante Preisbildung mehr.
Rechtfertigung eines Aufschlages haben sogar die Gespräche BAV/GDV gezeigt.
Diese Mehrkosten sind nur dann nicht zu erstatten, wenn "ohne weiteres feststeht", dass dem Geschädigten ein anderes niedrigeres Angebot zugänglich war (Beweis beim Versicherer).
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| 20. |
| Gericht: |
LG Bonn |
| Aktenzeichen: |
18 O 242-08 |
| Urteil vom: |
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| Schlagworte: |
Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Mietwagenkosten, Schwacke-Mietpreisspiegel |
| Urteilsbeschreibung: |
Schwacke ist geeignete Schätzgrundlage (BGH VI ZR 234/07), entgegen Auffassung des 6. Senates des OLG Köln.
Dabei wird den Ausführungen des 19. Senats des OLG Köln (19 U 181/06), des 4. Senats des OLG Köln (4 U 1/08) sowie der 18., der 9. und der 5. Kammer des LG Bonn gefolgt.
Eine Beweiserhebung durch SV-Beauftragung ist unverhältnismäßiger Aufwand.
Gründe des OLG Köln / 6. Senat sind nicht so überzeugend, dass Schwacke aufgegeben werden kann.
Fraunhofer wurde dem Senat erst in der Spruchfrist der Entscheidung vorgelegt.
Begründung, diese nun heranzuziehen, verweist vor allem auf Anonymität der Befragung; dass allerdings ist kein maßgeblicher Gesichtspunkt.
Fraunhofer nur 2-stellig bzgl. PLZ
weitgehend nur 6 Internetanbieter berücksichtigt
Marktkonform sind aber eher Preise, die breite Streuung, ortsnah und bei sofortiger Verfügbarkeit eingeholt wurden.
Fraunhofer-Vorbuchungsfristen nicht sachgerecht.
Fraunhofer untauglich für Fälle aus 2006, 2007 |
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