| 1. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 46/09 |
| Urteil vom: |
25.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug Zustellung/Abholung, 2Fahrer |
| Urteilsbeschreibung: |
Die Berufung der Klägerin ist begründet.
Schätzung mit Schwacke im Ermessensspielraum. Neidhardt/Kremer kritisieren Fraunhofer-Studie, Nähe zur Versicherungswirtschaft, geringer Umfang, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist,...
Vergleich der Fraunhofer-Werte mit Endpreisen nicht gerechtfertigt. Insbesondere ist eine Mittelwertbildung zwischen den Listen nicht angezeigt.
Internet nicht üblich, in Verfahren eingebrachte Ausdrucke zeigen nur, dass es eine Bandbreite gibt, die Schwacke gut abbildet, da dort aquch niedrige Werte enthalten sind.
Ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif entspricht dem erforderlichen Betrag bei der Vermietung nach Unfällen, unabhängig von einer Eil- oder Notsituation des Geschädigten. Deshalb 20% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen.
Nebenkosten sind zu erstatten.
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| 2. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 45/09 |
| Urteil vom: |
25.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug, Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG Zustellung/Abholung |
| Urteilsbeschreibung: |
Sammenklage von insgesamt fünf Vermietfällen aus abgetretenem Recht:
- Schwacke ist weiterhin eine geeignete Schätzgrundlage, auch wenn andere Gerichte das anders sehen.
- Gegen Fraunhofer spricht vor allem das kleine Marktsegment, Interneterhebung bei nur 6 Anbietern, Internetabfrage auch in Ballungsräumen nicht üblich, Erhebungsumfang nicht ausreichend/PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist unterstellt.
- Die Fraunhofer-Werte werden zudem immer wieder mit Endpreisen verglichen. FRaunhofer hat Nebenkosten aber garnicht erhoben. Nur die Vollkasko ist mit erheblichem Selbstbehalt inklusive.
- Insbeondere ist keine dritte Schätzgrundlage durch den Mittelwert Schwacke/Fraunhofer geboten.
- Günstigere Internetwerte sind kein Argument, da einer statistischen Größe niedrigere und höhere Werte zugrunde liegen (Bandbreite). Der Kunde muss nicht auf den günstigsten verfügbaren, sondern auf einen angemessenen Preis achten.
- Aufschlag pauschal 20% wegen unfallbedingter Mehrleistungen angemessen.
- Nebenkosten sind zuzusprechen. |
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| 3. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 47/09 |
| Urteil vom: |
25.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Rechtsdienstleistungsgesetz/RBerG 2Fahrer, Winterreifen |
| Urteilsbeschreibung: |
Berufung der Klägerin begründet.
Kein Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz, da nur die Mietwagenforderung durchgesetzt werden soll, keine fremden Rechtsangelegenheiten.
Schätzung mit Schwacke im Ermessensspielraum. Neidhardt/Kremer kritisieren Fraunhofer-Studie, Nähe zur Versicherungswirtschaft, geringer Umfang, PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist,...
Vergleich der Fraunhofer-Werte mit Endpreisen nicht gerechtfertigt.
Insbesondere ist eine Mittelwertbildung zwischen den Listen nicht angezeigt.
Internet nicht üblich, in Verfahren eingebrachte Ausdrucke zeigen nur, dass es eine Bandbreite gibt, die Schwacke gut abbildet, da dort aquch niedrige Werte enthalten sind.
20% Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen.
Nebenkosten sind zu erstatten.
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| 4. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
11 S 78/09 |
| Urteil vom: |
05.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung Zustellung/Abholung |
| Urteilsbeschreibung: |
Berufung der Beklagten zurückgewiesen
Immer dieselben Angriffe der Versicherer
Fraunhofer ist auch umstritten, PLZ-Vergröberung, wenige Vermieter, wenige Anfragen, Internet-lastig, Vorbuchungsfristen
Wechsel auf arithmetisches Mittel, da dort günstige und höhere Angebote marktkonform eingerechnet sind
Aufschlag von 20%
Nebenkosten zugesprochen
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| 5. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 72/09 |
| Urteil vom: |
05.11.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufschlag für Unfallersatz, Haftungsreduzierung, Eigenersparnis-Abzug Zustellung/Abholung |
| Urteilsbeschreibung: |
Die Schätzung des erforderlichen Aufwands erfolgt mittels Schwacke 2007.
Fraunhofer ist aus verschiedenen Gründen keine geeignete Schätzgrundlage.
Insbesondere ist es nicht geboten, gar noch eine dritte Schätzbasis in Höhe etwa des Mittelwertes zwischen dem Schwacke-Automietpreisspiegel und der Tabelle des Fraunhofer IAO einzuführen.
Auch die Tatsache, dass in Verfahren oft günstigere im Internet recherchierte Angebote vorgelegt werden, begründen keine Zweifel an der Rechtsprechung. Die Kammer legt bei ihrer Schätzung das arithmetische Mittel zugrunde. Dies beinhaltet zwangsläufig, dass es auch günstigere Preise geben kann.
Auch bei einer späteren Anmietung ist der Aufschlag für unfallersatzbedingte Mehrleistungen gerechtfertigt, z.B. wegen Vorfinanzierung.
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| 6. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 130/08 |
| Urteil vom: |
15.04.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel, Aufklärungspflichten Vermieter |
| Urteilsbeschreibung: |
Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des AG Dortmund.
In Rechnung gestellte Mietwagenkosten sind nicht überteuert.
Vergleich mit Schwacke maßgeblich.
Fraunhofer-Betrag bei 40% davon.
Nebenkosten fehlen.
Geringe Anzahl der Abfragen.
Mittelständische Unternehmen zu wenig berücksichtigt.
Kein Verstoß gegen Aufklärungspflicht, da Tarif nicht überteuert.
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| 7. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 12/09 |
| Urteil vom: |
15.04.2009 |
| Schlagworte: |
Schwacke-Mietpreisspiegel, Fraunhofer-Mietpreisspiegel |
| Urteilsbeschreibung: |
Beschluss
Das LG Dortmund beabsichtigt laut Beschluss:
das Urteil der Vorinstanz zu bestätigen und bekräftigt.
Die Kammer hält am Schwacke-AMP fest, die Berufungsbegründung enthält keinerlei überzeugende Argumente, davon abzuweichen
Der Fraunhofer-Mietpreisspiegel ist umstritten
Mehrere Nebenkosten nicht berücksichtigt
Mittelständische Autovermieter nahezu ausgeschlossen
Nicht repräsentativ
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| 8. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 148/08 |
| Urteil vom: |
05.02.2009 |
| Schlagworte: |
Aufklärungspflichten Vermieter, Eigenersparnis-Abzug, Mietwagenkosten, Erkundigungspflicht, Schwacke-Mietpreisspiegel Zustellung/Abholung, 2Fahrer |
| Urteilsbeschreibung: |
Vorinstanz: 428 C 674/07 AG Dortmund
Die Klägerin macht insgesamt Mietwagenansprüche aus drei Fällen geltend.
Die Klage hat zu überwiegendem Teil Erfolg.
Das LG nimmt die Schwacke-Liste 2006 als Schätzgrundlage zur Hand. Vorinstanzlich festgestellte, abgezogene Eigenersparnis wird revidiert, da in allen drei Fällen klassenniedrigere Fahrzeuge angemietet wurden.
Bei einem streitgegenständlichen Fall hat die Vorinstanz die Klage vollständig wegen Verletzung der Aufklärungspflicht abgewiesen. Nach Ausführungen des LG, sei "An dieser Stelle [...] zudem die Anmerkung erlaubt, dass eine etwaige Verletzung einer Aufklärungspflicht sicher nicht zu einer Anspruchskürzung auf 0,00 € führen würde. Maximaler Schaden aus der Verletzung einer Aufklärungspflicht wäre die Differenz zwischen einem erstattungsfähigen Tarif und einem etwaigen überhöhten Tarif."
Bei zwei streitgegenständlichen Fällen war der Zusatzfahrer in Abzug zu bringen, da ausweislich des Mietvertrages keine diesbezügige Vereinbarung getroffen wurde. |
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| 9. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 115/08 |
| Urteil vom: |
05.02.2009 |
| Schlagworte: |
Mietwagenkosten, Erkundigungspflicht, Schwacke-Mietpreisspiegel, Unfallersatztarif, Verzugszinsen / Kreditzinsen |
| Urteilsbeschreibung: |
Vorinstanz: 425 C 4392/08 AG Dortmund
Die Parteien streiten in zweiter Instanz über Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall.
Die Klage hat in vollem Umfang Erfolg.
Die Klägerin ist nach Einschätzung des Gerichtes aktivlegitimiert und somit berechtigt, die gewährten Sicherheiten in Anspruch zu nehmen.
Zur Ermittlung des erstattungsfähigen Mietzinses bedient sich das Landgericht der Schwacke-Liste. Der in Rechnung gestellte Betrag ist im Rahmen des Normaltarifes und somit nicht zu beanstanden. |
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| 10. |
| Gericht: |
LG Dortmund |
| Aktenzeichen: |
4 S 169/07 |
| Urteil vom: |
29.05.2008 |
| Schlagworte: |
Eigenersparnis-Abzug, Haftungsreduzierung.Mietwagenkosten, Erkundigungspflicht, Schwacke-Mietpreisspiegel, Unfallersatztarif |
| Urteilsbeschreibung: |
Vorinstanz: AG Dortmund 433 C 1895/07
Kläger und Berufungskläger: Privatperson und Autovermietung
Beklagte und Berufungsbeklagte: Haftpflichtversicherung
Der Kläger klagt auf Erstattung von restlichen Mietwagenkosten. Das LG gibt der Klage in geringem Teil statt. Der dem Kläger in diesem Fall in Rechnung gestellte Unfallersatztarif ist laut LG deutlich überhöht. Weiterhin ist das LG der Ansicht, dass dem Kläger ein anderer Tarif zugänglich war und somit die in Rechnung gestellten Kosten den tatsächlich erforderlichen Aufwand zur Schadensbeseitigung übersteigen. Deshalb hat der Kläger keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten in voller Höhe.
Die erstattungsfähigen Kosten hat das LG mit Hilfe der Schwacke-Liste 2006 (arithmetisches Mittel) geschätzt und folgt damit der Entscheidung des BGH (VI ZR 164/07). In diesem Fall ist auch ein pauschaler Aufschlag von 20% aufgrund der Vorteile des UE-Tarifes, wie der Kreditierung der Kosten und der Haftungsbeschränkung, gerechtfertigt. Daraus ergibt sich die erstattungsfähige Restforderung. Weiterhin erklärt das LG ausführlich, warum es auf Schätzgrundlagen, wie die Schwacke-Liste, angewiesen ist. |
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